Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn ein Aufruf vom Medizinischen Dienst kommt?

In der Vergangenheit haben wir immer gesagt und geschrieben, dass wir Grenzpendler einem Aufruf des Medizinischen Dienstes nicht Folge leisten müssen. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber und der GAK, der späteren UWV, war ausreichend.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Europäischen Verordnung 883/2004 ist dies verändert. Der M.D.hat nun das Recht, Sie aufzurufen und zu entscheiden, ob Sie zurecht krank geschrieben sind. Wenn Sie dem Aufruf nicht Folge leisten, kann der M.D. die Fortzahlung des Krankengeldes stoppen. Wenn es scheint, dass M.D. und UWV unterschiedlicher Meinung sind und Sie damit nicht einverstanden sind, müssen Sie auf eigene Kosten einen dritten, unabhängigen Arzt konsultieren. Dessen Aussage muss jedoch von beiden Parteien als bindend akzeptiert werden.

Wie bekomme ich eine Jahresauflistung meiner deutschen Rente?

Wie Sie sicherlich schon wissen, wurde das „Bureau Duitse Zaken“ in Nijmengen geschlossen. Man wollte wahrscheinlich dadurch Geld sparen. An die Folgen für die Grenzarbeiter, deren Witwen und für die pensionierten Grenzarbeiter hat man dabei nicht gedacht. Sie können sich nun zwar an die „Sociale Verzekerings Bank“ (SVB) Ihres Distrikt wenden und werden dort eine Person antreffen, die sich um die Probleme der Grenzarbeiter kümmern muss.
Eine Folge der Schließung ist, dass Sie nun keine Aufstellung der an Sie ausgezahlten deutschen Renten mehr bekommen. Sie müssen jetzt selbst aus Ihren Bankauszügen Ihr Jahreseinkommen aus der gesetzlichen deutschen Altersrente zusammenrechnen.

Sie können aber auch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kontaktieren, der/die Ihre Rentennummer bearbeitet und darum bitten, Ihnen eine Rentenaufstellung zuzuschicken.
Wir raten Ihnen, den vorläufigen Steuerbescheid („Belasting Aanslag“) auch bei einem Einspruch Ihrerseits auf jeden Fall zu bezahlen. Nach unserer Erfahrung mit dem niederländischen Fiskus kann es nämlich mehrere Jahre dauern bis man ausprozessiert ist. Wird Ihr Einspruch dann akzeptiert, zahlt der Fiskus den von Ihnen bezahlten Betrag plus Zinsen zurück.