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Homeoffice von 25% nach 50%

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In Brüssel ist eine neue Regelung für Grenzarbeiter gefunden worden, die in Homeoffice arbeiten.
Die bisherige 25% Grenze (Arbeitszeit)  wird auf 50% angehoben.
Dies betrifft nur das Sozialrecht; d.h. in welchem Land bin ich sozialversichert und bezahle ich die diversen Sozialversicherungsabgaben.
Diese Regelung gilt nur für Werknehmer mit einem Arbeitgeber.
Die heutige Ausnahmeregelung – kein Wechsel des Sozialsystemes bei Homeoffice läuft am 30. Juni 2023 aus. Ab dem 1. Juli 2023 gilt dann die 50% Regel.
Anmerkung:  Will man von dieser neuen Regelung Gebrauch machen, muß Werknehmer oder Arbeitgeber bei der befugten Instanz (NL: SVB;  D: DRV?) dies beantragen.
Steuer
Hier gilt seit dem 1. Juli 2022, dass Lohnsteuer  im Verhältnis/pro Ratio in dem Land bezahlt werden muß, wo tatsächlich gearbeitet wurde.
Beispiel 1:
in den NL wohnen und in D arbeiten;  50% in Homeoffice
 Man bleibt in Arbeitsland (D) sozial versichert; Lohnsteuer muss 50% in D und 50% in NL bezahlt werden.
 Beispiel 2:
in den NL wohnen und in D arbeiten;  60% in Homeoffice
 Man wechselt ins Wohnland (NL) und ist in den NL sozial versichert. Der Arbeitgeber muß die sozialen Abgaben in den NL abtragen.  Lohnsteuer: 40% in D  und 60% in NL.

Keine 300€ EPP für Grenzwerker, die in den NL wohnen

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Grenzwerker, die nicht in Deutschland wohnen, haben kein Anspruch auf die einmalige 300€ EnergiePreisPauschale (EPP). Diese wird oft diesen September durch den deutschen Arbeitgeber an die in D wohnenden Kollegen ausbezahlt.
Grenzwerker, die in den NL arbeiten und in D wohnen können über die Steuererklärung 2022 nächstes Jahr die EPP als noch erhalten.

Ausnahmeregelung Homeoffice verlängert bis 30.06.2022

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Die Ausnahmeregelung   arbeiten im Homeoffice in Coronazeiten ist nun bis zum  30.  Juni 2022  verlängert.
Für den sociale Komponete (EU-Regelung)  war das schon länger bekannt. Seit 30. März  gilt  das auch für steuerlichen Bereich
zwischen  den Niederlanden und Deutschland.

Verlängerung Ausnahmeregelung bei Homeoffice

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Die EU hat  die Ausnahmeregelung wegen Corona bezüglich sozialer Sicherheit bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Das besagt, dass man bei Homeoffice wegen Corona im Arbeitsland versichert bleibt!
Steuerlich – ist eine bilaterale Angelegenheit –  ist die Ausnahmeregelung durch die Niederlande
und Deutschland bis zum 31. März 2022   verlängert worden.

Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden

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Mit durch unser Gespräch am 4. April 2019 mit dem Finanzministerium in Den Haag ist ein Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden zustande gekommen, dass (kurzlaufende) deutsche Sozialleistungen
wie Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld in Deutschland (Arbeitsland) versteuert werden. Dies betrifft Personen, die in NL wohnen und in D arbeiten.
Diese Änderung wurde am 24. März 2021 unterzeichnet, muss aber noch durch beide Parlamente
verabschiedet werden. Dies Zusatzprotokoll tritt danach in Kraft.

Thema’s nächsten Newsletter

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Wir hoffen dieses Jahr (2021) den nächsten Newsletter mit folgenden Punkten zu verschicken:

  • auch durch unser Gespräch am 4. April 2019 mit dem NL- Finanzministerium in Den Haag kommt
    er eine zusätzliche Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesterungsabkommen D – NL.
    Dieses muß noch vom niederländischen Parlament zugestimmt werden.
    Dies bedeutet eine Verbesserung von aktiven Grenzpendlern.
  • Zuschuss zur  NL-Krankenversicherung bei Rentnern
    Bezüglich dieses Thema’s sind  beim Landessozialgericht NRW in Essen ein Verfahren und beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sind zwei Verfahren anhängig.
    In Essen hat die erste Sitzung am 6. März 2020 stattgefunden.
    Wegen Covid-19 sind die Urteile  jedoch noch nicht gesprochen.
    Diese Verfahren sind für Doppelrentenbezieher (D+NL) interessant.
  • Arbeitslosengeld I aus dem Arbeitsland; Beginn ??? ( 2 Jahre nach Zustimmung  durch EU-Parlament)
    Am 23. November 2020 hat die  VEG an einem Expertmeeting mit dem  NL-Sozialministerium (SZW) teilgenommen.
    Der  VEG hat an mehreren Punkten Kritik  geäußert  u.a.  die Dauer Export Arbeitslosengeld I und die ALG-Abgabe.
    Wir müssen leider abwarten wie die EU und die Niederlande diese Regelung  für seine Einwohner umsetzen.  

 

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